05.08.2002
Lesezeit: etwa 1 Minute
Anfrage und Antwort bezüglich Unterstützung von Jugendgruppen
»
Zur Hauptseite wechselnAnfrage und Antwort
Wir bitten um Mitteilung, ob und ggf. welche sowie unter welchen Voraussetzungen der Wetteraukreis Jugendgruppen unterstützt.
Diese Anfrage bezieht sich nicht nur auf eine eventuelle direkte finanzielle Unterstützung sondern vielmehr auch auf materielle Hilfen, wie z. B. die Bereitstellung von Räumlichkeiten, Zuschüsse zu Busreisen für politische bzw. Bildungsreisen usw.
Antwort vom 10.10.2002
Der Wetteraukreis unterstützt Aktivitäten von als fördeungswürdig anerkannten Organisationen der Jugend im Rahmen seiner “Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit”.
Auf Kreisebene sind die Jugendorganisationen und ihre örtlichen Untergliederungen anerkannt, denen auf Landesebene die Förderungswürdigkeit zugesprochen wure. Jugendgruppen, die nicht Teil eines auf Landesebene anerkannten Jugendverbandes sind, haben das in der Richtlinie vorgesehene Anerkennungsverfahren zu durchlaufen.
Finanzielle Unterstützung wird auf Antrag gewährt. Die Förderbeiträge sind maßnahmenbezogen und richten sich nach der Zahl der Teilnehmenden und der Dauer der Maßnahme.