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18.12.2003

Lesezeit: etwa 2 Minuten

Nachfrage bezüglich eines Buches über Zwangsarbeiter

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Nachfrage auf Antwort zu früheren Anfrage
Unter Punkt 3 der Antwort wird über den im Kern von Herrn Landrat Gnadl ausgewählten Autorenkreis ausgeführt: „Die Personen, die der Autorengruppe angehören, sind ausgewiesene Historiker, die sich mit dem Schicksal der Zwangsarbeit in der Wetterau bereits vorher beschäftigt haben...“

Nach Punkt 4 wurden durch den ausgewählten Autorenkreis weitere Personen hinzugezogen, welche „für die Ausarbeitung bestimmter Spezialthemen qualifiziert sind.“

Weiterhin wird unter Punkt 5 angegeben: „Maßstab für die Auswahl der Autorengruppe ist die ausgewiesene Qualität der historischen Arbeiten.“

Unter Punkt 16 wird fälschlich behauptet: „Zwangsarbeiter erhalten keine Rente...“

Die NPD-Kreistagsfraktion bittet hierzu um Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Handelt es sich bei den „ausgewiesenen Historikern“ um Personen mit einer entsprechenden wissenschaftlichen Ausbildung an einer anerkannten Hochschule, Hobby-Historikern oder Personen, die der Herr Landrat für Historiker hält?

2. Welche Qualifikation für ihre Mitarbeit besitzen die unter Punkt 3 aufgeführten Personen im einzelnen?

3. Welche „historischen Arbeiten“ sind durch die aufgeführten Personen bisher konkret erschienen?

4. Ist dem Autorenkreis nicht bekannt, daß nach Kriegsende mehrere hunderttausend bis über eine Million sogenannter Displaced Persons (heute: Zwangsarbeiter), größtenteils wegen der kommunistischen Gewaltherrschaft, nicht in ihre Heimatgebiete zurückgekehrt sind, sondern in den britischen, amerikanischen und französischen Zonen verblieben sind?

5. Ist dem Autorenkreis nicht bekannt, daß dieser Personenkreis hier bis zu ihrer Rückkehr in ihre Heimatländer bzw. bis zu ihrer Auswanderung, z.B. in die USA, Kanada oder Australien, größtenteils weiterhin versicherungspflichtig beschäftigt war und somit teilweise die Wartezeit für eine Rentenzahlung erfüllt haben?

6. Ist dem Autorenkreis nicht bekannt, daß Rentenleistungen aus der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung aufgrund der deutsch-amerikanischen, deutsch-kanadischen bzw. deutsch-australischen Sozialversicherungsabkommen ohne Wartezeit, daß heißt, zum Teil bereits ab einem Tag einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu zahlen sind und allein die Landesversicherungsanstalt Hamburg noch im Jahr 2001 fast 79.000 Renten in die USA sowie fast 56.000 Renten nach Kanada im Gesamtwert von ca. 307 Millionen Euro, darunter ein Großteil an ehem. „polnische Landarbeiter“ und sog. „Ostarbeiter“, gezahlt oder die Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz im gleichen Zeitraum z.B. über 10.800 Renten nach Australien und über 38.500 Renten nach Israel geleistet haben?

7. Ist der Autorengruppe bekannt, wie viele der aufgeführten 8369 aus der ehemaligen Sowjetunion und der 7885 aus Polen stammenden sogenannten Zwangsarbeiter nach Kriegsende dauernd in ihre Heimatgebiete zurückgekehrt, in Deutschland verblieben oder in das westliche Ausland ausgewandert sind?

8. Ist der Autorengruppe bekannt, wie viele dieser Personen eine Rentenleistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Bundesentschädigungsgesetz erhalten?
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