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21.11.2007

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Dringlichkeitsantrag der Kreistagsfraktion - Raucherzimmer

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Dringlichkeitsantrag
Sehr geehrter Herr Wieland,

wir bitten, nachfolgenden Antrag als dringlichen Antrag

auf die Tagesordnung der nächsten Kreistagssitzung am 21.11.2007 zu setzen.

Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass das völlige Rauchverbot in den Dienstgebäuden des Wetteraukreises für die Beschäftigten eine unzumutbare und sogar Gesundheit bedrohende Härte darstellt.

Der Antrag lautet:

Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreisausschuss des Wetteraukreises wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass in den Dienststellen des Wetteraukreises Raucherzimmer eingerichtet werden.

Begründung:

Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes ist seit dem 01.10.2007 das Rauchen in Gebäuden und sonstigen umschlossenen Räumen von Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen sowie öffentlichen Einrichtungen des Landes, der Gemeinden und Landkreise und sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen ungeachtet ihrer Rechtsform sowie des Hessischen Landtages verboten.

Nach § 2 Abs. 1 dieses Gesetzes können in den vorgenannten Einrichtungen Räume vorgehalten werden, in denen das Rauchen gestattet ist.

Von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit, für die rauchenden Beschäftigungen, Raucherräume einzurichten, ist bislang kein Gebrauch gemacht worden. Vielmehr darf nur außerhalb der Dienstgebäude geraucht werden. Daß heißt, dasß die rauchenden Beschäftigten in ihren Pausen die Gebäude verlassen müssen und somit auch allen Unbilden des Wetters ausgesetzt sind.

Es kann nicht angehen, dass Raucher als Beschäftigte zweiter Ordnung behandelt werden. Auch rauchende Beschäftigte haben ein Recht auf die Fürsorge ihres Dienstherrn. Auch ihnen muss die Möglichkeit geboten werden, ihre Pausen in einer menschenwürdigen Umgebung durchführen zu können.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Sachs
Fraktionsvorsitzender
Dringlichkeitsantrag
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