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18.11.2007

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Dringlichkeitsantrag der Kreistagsfraktion - Rauchverbot

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Dringlichkeitsantrag
Sehr geehrter Herr Wieland,

wir bitten, nachfolgenden Antrag als dringlichen Antrag

auf die Tagesordnung der nächsten Kreistagssitzung am 21.11.2007 zu setzen.

Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass zahlreiche Gastwirte in Hessen bereits jetzt Existenz bedrohende Einnahmeeinbußen zu verzeichnen haben.

Der Antrag lautet:

Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreistag des Wetteraukreises fordert die hessische Landesregierung auf, das Rauchverbot in Gebäuden und sonstigen umschlossenen Räumen von Gaststätten (§1 Abs.1 Nr. 10 Hessisches Nichtraucherschutzgesetz) mit sofortiger Wirkung außer Kraft zu setzen.

Begründung:

Gerade in ländlich geprägten Regionen, wie die Wetterau, haben Gaststätten einen besonderen sozialen und kulturellen Stellenwert. Das von der hessischen Landesregierung per Gesetz verordnete Rauchverbot in Gaststätten versetzt vielen heimischen Wirten den Todesstoß.

Auch wenn aus Gründen der Volksgesundheit nicht das Rauchen gefördert werden soll, so soll es doch im Ermessen der Erwachsenen liegen, ob sie in Gastwirtschaften rauchen oder nicht. Es ist doch völlig weltfremd, wenn Raucher die Gaststube verlassen müssen, um vor der Wirtshaustür eine Zigarette zu rauchen. Was wiederum zu einer Ruhestörung der benachbarten Anwohner führen kann.

Mit dem Rauchverbot in Gaststätten ist nicht nur eine wirtschaftliche Branche, sondern ein Teil unserer bodenständigen Kultur in der Wetterau bedroht. Wir wollen das gute alte Wirtshaus, das ein Stück Heimat ist, als Kulturgut erhalten wissen. Deshalb sollen die Wirte mit ihren Stammgästen selber entscheiden können, ob geraucht wird, oder nicht.

Die unternehmerische Freiheit, das Hausrecht und die Eigenverantwortlichkeit der Gastwirte, die mit der Zurverfügungstellung ihrer Geschäftsräume und dabei mit vollem unternehmerischem Risiko ihren Lebensunterhalt verdienen, muß gewahrt bleiben. In der Demokratie ist die Selbstbestimmung des eigenen Lebensstils und die eigene Handlungsfreiheit das höchste Gut.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Volker Sachs
Fraktionsvorsitzender
Dringlichkeitsantrag
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